Verschiedene Formen der Zusammenarbeit
Unternehmern die ihre Kräfte bündeln und zusammenarbeiten wollen z.B. um Güter zu importieren oder zu exportieren ist dazu zu raten, daß sie die Vereinbarungen schriftlich festlegen. Auch schon in der Verhandlungsphase kann es sinnvoll sein, sich mit einem erfahrenen Spezialisten auszutauschen. Dadurch haben Sie im voraus Deutlichkeit hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Risikoübergang und Haftungsfragen und wissen auf welchem Wege eventuelle Streitfälle angegangen werden müssen.
Händlerverträge, Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge. Sie wollen Güter importieren oder exportieren? Wir achten u.a. auf Vereinbarungen über bindende Liefer-, Untersuchungs- und Rügefristen.
Insbesondere international sind dabei häufig Bestimmungen anzuwenden die Ihr Hausanwalt möglicherweise nicht kennt, wir aber schon. Nehmen Sie für ein Gespräch Kontakt mit uns auf.