Scheidungsrecht

Ihre Liebe endet, aber wenn Sie Kinder haben bleiben Sie miteinander verbunden. Es entsteht ein Abstand zum anderen, aber Sie bleiben zugleich in Kontakt zueinander. Das führt zu keiner vollständigen Scheidung, sondern zu einer "Entflechtung" und einer Grundlage für die Zukunft. Das gilt sowohl für Verheiratete als auch für Menschen die zusammenwohnen.

Unsere Kanzlei ist auch im Scheidungsrecht spezialisiert. Mr. A.H. Kiesouw ist Mitglied des Vereins der Familienrechtsanwälte und Scheidungsmediatoren (Vereniging van Familierecht Advocaten en Scheidingsmediators - vFAS) der Sie als Anwalt und/oder als Mediator beraten kann.

Als Anwalt vertritt er Ihre persönlichen Belange. Soweit möglich jedoch ohne Eskalation und ohne eine Verhärtung des Konflikts herbeizuführen. Als Mediator begleitet er Sie beide beim Finden von Lösungen. "Online Mediation" ist praktisch für einen schnellen Informationsaustausch. Daneben können Sie auch ein "4er-Gespräch" wählen. Sie haben dann einen eigenen Anwalt. Sie und Ihr Partner sowie die beiden Anwälte sitzen zusammen am Tisch.

Wenn dies gewünscht wird, dann arbeitet unsere Kanzlei mit einem Finanzberater zusammen der Ihnen helfen kann die finanziellen und steuerlichen Gesichtspunkte vor und nach der Scheidung zu verdeutlichen: Hypotheken, ja/nein zum kindergebundenen Budget, Miet- und Pflegekostenzuschuss, Versicherungen, Renten, usw.. Sie werden dann in allen Aspekten der Scheidung beraten: im Hinblick auf die Beziehung, die Finanzen und die juristischen Gesichtspunkte.

EHEVERTRÄGE
Wir haben uns in der Erstellung von Eheverträgen spezialisiert. Diese werden häufig vereinbart, wenn ein (oder beide) Partner ein Unternehmen haben. Wir zeigen viele mögliche Folgen einer Scheidung auf. Bei der Unterhaltsberechnung und der Auseinandersetzung der ehelichen Gemeinschaft ist das Fortbestehen des Unternehmens zu berücksichtigen. Es sind aber auch die Interessen des versorgenden Elternteils und der Kinder zu berücksichtigen.

BEENDIGUNG DES ZUSAMMENWOHNENS
Beenden Sie das Zusammenwohnen mit Ihrem Partner, dann müssen oft genauso viele Aspekte geregelt werden wie bei einer "normalen" Scheidung. Das hängt davon ab, ob es einen "Zusammenlebensvertrag" gibt. Wenn Sie Kinder haben ist anzuraten, dass ein Elternplan erstellt wird. Auch ist zu untersuchen, ob Kindesunterhalt bezahlt oder erhalten wird. Auch hierin können Sie den Weg der Mediation wählen.

INTERNATIONAL
Da unsere Kanzlei international ausgerichtet ist, können wie Sie darin beraten Ihre internationalen familienrechtlichen Probleme zu lösen. Wohnen Sie in den Niederlanden und Ihr Ex-Partner in Deutschland? Unsere Kanzlei kann auch in Deutschland prozessieren und arbeitet mit vielen Anwälten auch in anderen Ländern zusammen.