Advocaat & Rechtsanwalt mr. S. (Sven) Hering-de Monchy
ALLGEMEIN
Rechtsanwalt & Advocaat mr. S. (Sven) Hering-de Monchy ist spezialisiert auf niederländisches und deutsches Handelsrecht. Er berät Unternehmer hinsichtlich der Erstellung von Verträgen. Er begleitet Firmen in der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, z.B. dem Import/Export von Maschinen oder anderen Gütern. Dies schließt auch die Beratung mit ein nachdem Konflikte in der Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner oder in der Erfüllung eines Vertrages entstanden sind. Die Tätigkeit kann sich dabei auf eine ausschließlich interne Beratung beschränken oder auch offen gegenüber Dritten erfolgen. Sollte ein Konflikt nicht einvernehmlich gelöst werden können, vertritt er Sie selbstverständlich auch in Gerichtsverfahren.
AUSGANGSPUNKT
Ihre Informationen und seine Erfahrung bilden den Ausgangspunkt für eine unabhängige Beurteilung Ihres Falles. Vor diesem Hintergrund berät und/oder prozessiert er für Sie. Es geht dabei immer um eine ökonomische Lösung. Das kann darin liegen, daß über einen Vergleich verhandelt wird in dem das für Sie zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Resultat angestrebt wird, ohne einen langwierigen Prozeß zu führen. Soweit erreichbar und sinnvoll, wird selbstverständlich nachdrücklich und im Hinblick auf ein ökonomisch sinnvolles Resultat prozessiert.
INTERNATIONAL
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Prozeß in den Niederlanden oder in Deutschland geführt werden muß. In beiden Ländern ist er bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
LAUFBAHN
Rechtsanwalt & Advocaat mr. S. (Sven) Hering-de Monchy ist Deutscher. Sein Jurastudium hat er 1994 an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen abgeschlossen. Seit 1997 ist er in Zutphen/Niederlande tätig. 1999 wurde er ebenfalls als Advocaat bei dem Landgericht ("Rechtbank") in Zutphen/Niederlande vereidigt. Erst war er in einer der größten überregionalen Anwaltskanzleien der östlichen Niederlande angestellt. 2004 gründete er seine Kanzlei. Von hier aus ist er häufig international tätig.
SPRACHEN
Niederländisch, Deutsch, Englisch und Französisch.
MITGLIEDSCHAFTEN
- Nederlandse Orde van Advocaten (Niederländische Anwaltskammer)
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
- Deutsch-niederländische Anwaltsvereinigung
EINIGE INTERESSANTE FÄLLE
Ausgangspunkt ist immer, daß der Fall für den Mandanten ökonomisch sinnvoll sein muß. Unter diesem Gesichtspunkt hat mr. S. (Sven) Hering-de Monchy u.a. dazu beigetragen die nachfolgend genannten Fälle zu einem guten Ende zu bringen.
- "Mein Mandant hatte kein Vertrauen mehr in die Seefähigkeit der von ihm gekauften Segelyacht. Im Rahmen eines Vergleiches sind wir mit ihm, den Anwälten beider Parteien und einem Sachverständigen nach Trinidad/Tobago geflogen und haben dort tatsächlich gefährliche risikovolle Schwachstellen der Yacht feststellen können. Diese wurden dann auf Kosten der Werft beseitigt. Der Mandant konnte danach seine Reise beruhigt fortsetzen."
- "Mitarbeiter einer deutschen Bank hatten den Mandanten zu einer Investition geraten, wobei sich später herausstellte, daß der Verwalter des Investitionsfonds ein Betrüger war. Die investierten Gelder waren weg. Über ein Gerichtsverfahren in Deutschland konnte die vermittelnde Bank soweit gebracht werden, einen Großteil der Investitionen zu entschädigen."
- "Für die Vermarktung eines innovativen neuen Produktes wollten die internationalen Partner eine Zusammenarbeit gründen. Unter meiner Begleitung und auf meinen Rat hin haben die Parteien ein gemeinsames Unternehmen gegründet von dem aus sie den (Welt-)Markt erobern."
- "Der deutsche Vertragspartner meines Mandanten - eines niederländischen Unternehmens - hatte einen Händlervertrag beendet. Auf den Vertrag war deutsches Recht anwendbar. Ein bestimmter Paragraph, der Vergütungen bei Beendigung regelt, war im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Da dies aber nach deutschen Recht nicht möglich ist, haben Verhandlungen mit der Gegenseite dazu geführt, daß diese dem Mandanten dennoch eine substantielle Vergütung zahlen mußte."
- "Bei Verhandlungen für den Abschluß von langfristigen Verträgen wie sogenannten "Long Term Service Agreements" z.B. für die Wartung industrieller Produktionsmaschinen müssen Lösungen für festgefahrene Verhandlungen oft in unerwarteten Bereichen gesucht werden, wie z.B. der Änderung von Bestimmugen der allgemeinen Vertragsbedingungen des Vertragspartners."
- "Beim Kauf bzw. der Bewirtschaftung von Grundstücken in Deutschland habe ich den Mandanten vor dem Verlust seiner Rechtsposition bewahren können, indem ich ihn auf besondere und für ihn unerwartete Formerfordernisse hingewiesen habe. Ein Mietvertrag der für die kommenden 20 Jahre fortbestehen sollte hätte ansonsten innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden können."
- "Für einige Unternehmen bin ich ständiger Ansprechpartner soweit es um juristische Fragestellungen geht. Ich kenne ihre Unternehmen, ihre Produkte und weiß auf welche Weise sie bestimmte Angelegenheiten bearbeiten. So ist es möglich, Fragen sehr kurzfristig und zielführend zu beantworten. Das ist gerade für Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Denn dieser möchte nicht für jedes Thema eine Besprechung mit seinem Anwalt planen, eine neue Akte angelegt bekommen und im weiteren allgemeine einleitende Texte lesen müssen. Durch die ständige Zusammenarbeit kennen mich meine Mandanten und ich kenne sie. Wir sprechen dieselbe Sprache und können direkt zum Kern der Sache kommen."
- "Oft kann ich meinen Mandanten auch auf kommunikativem Gebiet behilflich sein. Die niederländische Vorgehensweise (direkt verhandeln und hinsichtlich neuer Aspekte nachverhandeln) wird von deutschen Verhandlungspartnern oft nicht geschätzt. Man findet die Niederländer dann oft unsorgfältig und nicht vertrauenswürdig. Das sind Nebeneffekte die niemandem nützen."
NICHT JURISTISCH
"In meiner Freizeit habe ich vor vielen Jahren ein Salonorchester gegründet in dem ich mit viel Freude Kontrabaß spiele. Die Musik der 20er und 30er Jahre die wir spielen finde ich faszinierend. Daneben bin ich Liebhaber von Oldtimern. Seit vielen Jahren halte ich mich über Studienreisen in's europäische Ausland über die dortigen Entwicklungen in der Stafrechtspflege auf dem Laufenden. Dabei geht es z.B. um die Arbeitsumstände von Bewährungshelfern, Richtern und um unterschiedliche Umsetzungen der Organisation von Gerichten."